Als unabhängiges Sachverständigenbüro bieten wir Ihnen neutrale und schnelle Hilfe. Nach einem Schadenfall hat der Geschädigte nicht nur Pflichten, vielmehr bestehen auch wesentliche Rechtsansprüche, die es geltend zu machen gilt.
So enthält das Schadengutachten, je nach Sachverhalt neben der Reparaturkostenaufstellung, eine möglich eingetretene Wertminderung. Der merkantile Minderwert stellt einen theoretischen Ausgleich dar. Dieser berücksichtigt, dass selbst ein sach- und fachgerecht instand gesetztes Unfallfahrzeug einen geringeren Verkaufserlös erzielen wird als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diese und weitere Ansprüche gilt es im Schadenfall zu klären.
Hier bieten wir neben der Aufklärungsarbeit auch die aktive Hilfe um bestehende Ansprüche aus einem Fahrzeugschaden geltend zu machen.
Somit ist dem Geschädigten zu 100% Ersatz aus einem Fahrzeugschaden gewährleistet.